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Projektideen gesucht! — Lokale Förderung sozialer Integration & Innovation

Public Open Innovation

Projektvorschläge für Mikroprojekte können bis zum 2. Dezember 2022 per Post oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des BBWA im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin eingereicht werden. Das Formular für den Projektvorschlag sowie weitere wichtige Dokumente stehen im Downloadbereich der Ausschreibung (IBB-Internetseite) zur Verfügung.
Detaillierte Informationen finden Interessierte auf der LSI-Internetseite der IBB (Investitionsbank Berlin).

Teilnahmeberechtigung
Einrichtungen wie freie Träger:innen, Vereine, Verbände, Unternehmen, Stiftungen, Sozialpartner:innen und Arbeitskreise können sich ab sofort mit Vorschlägen für Mikroprojekte (Projekttyp A) für das neue bezirkliche Förderinstrument „Lokal-Sozial-Innovativ“ (LSI) bewerben. Ziel einer LSI-Förderung ist die soziale Integration von durch Armut, Ausgrenzung und Benachteiligung betroffene Menschen in den Berliner Bezirken.

Projektlaufzeit und Finanzrahmen
Die eingereichten Projekte können frühestens am 01. Juni 2023 starten und maximal 12 Monate laufen, bis zum 31. Mai 2024. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro.

Zielsetzungen
Das Förderinstrument verknüpft europäische Beschäftigungspolitik mit den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Zielen Berlins (wie „Gute Arbeit“ und Fachkräfteentwicklung, soziale Teilhabe und Bekämpfung des Armutsrisikos). Es unterstützt das Erreichen der Ziele des Sozialen Europas und reiht sich ein in eine Vielzahl von Förderinstrumenten des Landes Berlin, die mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert und durch die Investitionsbank Berlin (IBB) verwaltet werden. Für die Umsetzung sind die Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) zuständig.

Kommentar
20.000 Euro mit einer Projektlaufzeit von 12 Monaten plus 1 Monat für Antrag und Abrechung ergeben ca. 1.538,46 Euro pro Monat. Bei Projektteilnahme von 1 Arbeitskraft kommt noch nicht einmal eine Vollzeitstelle zustande. Nehmen mehrere Personen an so einem Projekt teil, ist allenfalls ein „minutiöser arbeitsmarktpolitischer Effekt“ zu erwarten.

Werden ausschließlich Sachkosten beansprucht, müssen Träger und Ideengeber noch Zeit, Arbeitskraft und Geld investieren, um staatlich gefördert Sachkosten ausgeben und verarbeiten zu können! — Dazu kommt dann noch die geforderte Selbstbeteiligung!

Wie eine derartige Ausschreibung Parlamente, am BBWA-Programm beteiligte Fach-Stellen und die IBB bis in die Presseveröffentlichung passieren konnte, ist denkwürdig — angesichts höchst ambitionierter arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen!
Empfehlung: die höchst kompetenten Programmplaner sollten sich einmal selbst aufmachen, und einen eigenen Projektantrag durchkalkulieren, bis sie merken, welche betriebswirtschaftlichen Absurditäten angefordert werden!

Dr. Thomas Rietzschel hat kürzlich einen höchst pointierten Kommentar geschrieben, der gut zum Thema passt:

Im neuen marxistischen Kapitalismus:
„Möchte der Staat die Bedeutung der Arbeit mit der Höhe seiner Sozialleistungen ausstechen, um den freien Bürger zum betreuten Mündel herabzusetzen? Mit der „wohltätigen“ Diskreditierung der Arbeit droht der bürgerlichen Gesellschaft einer ihrer Stützpfeiler wegzudrehen;“ gefunden am 23.11.2022 auf Achgut.com.
Der Autor erinnert zu Recht an die „Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948“: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.“
Michael Springer


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